Integrierte Versorgung / Selektivverträge

Was ist Integrierte Versorgung?

Die integrierte Versorgung ist eine zwischenzeitlich bundesweit etablierte Form der medizinischen Versorgung im deutschen Gesundheitssystem. Die Inspirationsquelle für das deutsche Modell der integrierten Versorgung waren Ansätze des Managed Care in den USA.

Der Selektivvertrag/Integrierte Versorgungsvertrag (Einzelvertrag) ist in der ambulanten ärztlichen Versorgung das Gegenstück zum Kollektivvertrag (Gesamtvertrag).
Während der Kollektivvertrag von den Kassenärztlichen Vereinigungen oder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit den Krankenkassen oder deren Verbänden abgeschlossen wird und für die Ärzte und Krankenkassen verbindlich ist, bietet der Direktvertrag verschiedenen Anbietern die Möglichkeit, individuell mit den Krankenkassen die Vertragsbedingungen auszuhandeln.

Der Begriff „Integrierte Versorgung“ steht für Vernetzung zwischen den einzelnen medizinischen Versorgungssektoren. Sie fördert eine stärkere Vernetzung der verschiedenen Fachdisziplinen und Sektoren, um dadurch die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern und gleichzeitig die Gesundheitskosten zu senken.

Dadurch soll eine patientenorientierte und interdisziplinär-fachübergreifende medizinische Versorgung durch die enge Kooperation von unterschiedlichen Vertragspartnern gewährleistet werden.

Hinter der Integrierten Versorgung verbirgt sich ein einfaches, aber sehr effektives Konzept: Die drei Leistungsbereiche des Gesundheitswesens – die ambulante, die stationäre und die rehabilitative Versorgung von Patientinnen und Patienten – sollen besser vernetzt werden. Deshalb wird die Integrierte Versorgung zu Recht als „die Versorgungsform der Zukunft“ bezeichnet.

Geschichte der Integrierten Versorgung:

Mit dem GKV-Neuordungsgesetz von 1977 wurden erste Ansätze zur Integrierten Versorgung ermöglicht. GKV-Gesundheitsreform vom Jahr 2000 erweiterte die Möglichkeiten und schuf nun erstmals gesetzliche Grundlagen für die Integrierte Versorgung als Bestandteil der Regelversorgung. Vier Jahre später wurden mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (2004) die Grundlagen für die Aufweichung der Fronten zwischen KV’en und Leistungserbringern geschaffen. Der Sicherstellungs-auftrag der KV’en wurde eingeschränkt. Neben einzelnen Leistungserbringern und deren Gemeinschaften (z. B. Arztnetze), Krankenhäusern und medizinischen Versorgungszentren können fortan auch Managementgesellschaften von Leistungserbringern Vertragspartner der Krankenkassen in Selektivverträgen sein. Mit dem GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 gab es neue Impulse für die Entwicklung dieser Versorgungsform, da die Anschubfinanzierung in Höhe von 1% der Gesamtvergütung ambulanter und stationärer Leistungen bereitgestellt wurde. Die Integrierte Versorgung wird weiter ausgebaut, indem es die Vertragsfreiheiten für die gesetzlichen Krankenkassen und die Leistungserbringer in diesem Bereich erweitert hat.

Ziele und Vorteile der Integrierten Versorgung:

Durch die Selektiv-Verträge soll die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung verbessert werden. Zusätzlich, soll die bis dahin stark von einander abgeschotteten Versorgungssektoren ambulant, stationär und rehabilitativ stärker verzahnt werden.
In der Integrierten Versorgung kann der Patient sich durch das Gesundheitswesen von seinen Ärzten lotsen lassen uns muss sich nicht selbst um die Behandlung kümmern.
Die Behandlung im Rahmen der Integrierten Versorgung beruht in aller Regel auf einer Behandlung nach Leitlinien und auf Gewährleistungszusagen.

Die Teilnehmer sollen in besonderem Maße von dieser Vernetzung profitieren, duch das das Ziel:

  • gesundheitsbelastende Doppeluntersuchungen, wie beispielsweise mehrfaches Röntgen, zu vermeiden,
  • Verbesserte Abstimmung zwischen den niedergelassenen Haus- und Fachärzten, Akutkliniken und Rehabilitationseinrichtungen (keine belastenden Doppeluntersuchungen).
  • Einbindung der Versicherten bei allen Behandlungsschritten,
  • Zügigere Terminvergabe. Facharzt- oder Operationstermine ohne lange Wartezeiten wahrzunehmen
  • Behandlung nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand.
  • Eine auf die Bedürfnisse der Versicherten zugeschnittene hochwertige Therapie.
  • Reduzierung des Verwaltungsaufwandes.
  • Förderung neuer Versorgungsstrukturen und -prozesse im Wettbewerb
  • Schaffung von Transparenz durch bessere Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen

Ziel ist eine hervorragende, nach den Prinzipien einer evidenzbasierten ärztlichen Behandlung, aus einem Guss, zu ermöglichen. Ein optimales Management entlang des Behandlungsprozesses soll den Patienten in den Mittelpunkt stellen und eine richtige Diagnose, zur richtigen Zeit am richtigen Ort gewährleisten.