Integrierte Versorgung / Selektivverträge

Integrierte Versorgung / Selektivverträge

Integrierte Versorgung — leicht gemacht

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Was ist Integrierte Versorgung?

Vernetzung statt Versorgungsinseln

Die integrierte Versorgung ist eine zwischenzeitlich bundesweit etablierte Form der medizinischen Versorgung im deutschen Gesundheitssystem — inspiriert von Managed-Care-Ansätzen aus den USA.

Kollektivvertrag

Der Regelfall

Wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen oder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit den Krankenkassen oder deren Verbänden abgeschlossen und ist für Ärzte und Krankenkassen verbindlich.

Selektivvertrag / IV-Vertrag

Das Gegenstück

Bietet verschiedenen Anbietern die Möglichkeit, individuell mit den Krankenkassen die Vertragsbedingungen auszuhandeln — die Grundlage der Integrierten Versorgung.

Der Begriff „Integrierte Versorgung" steht für Vernetzung zwischen den einzelnen medizinischen Versorgungssektoren. Die drei Leistungsbereiche des Gesundheitswesens — die ambulante, die stationäre und die rehabilitative Versorgung — sollen besser vernetzt werden. Deshalb wird die Integrierte Versorgung zu Recht als „die Versorgungsform der Zukunft" bezeichnet.

Geschichte

Wie die Integrierte Versorgung entstand

1977
Mit dem GKV-Neuordnungsgesetz wurden erste Ansätze zur Integrierten Versorgung ermöglicht.
2000
Die GKV-Gesundheitsreform schuf erstmals gesetzliche Grundlagen für die Integrierte Versorgung als Bestandteil der Regelversorgung.
2004
Das GKV-Modernisierungsgesetz weichte die Fronten zwischen KVen und Leistungserbringern auf — auch Managementgesellschaften können seither Vertragspartner der Krankenkassen sein.
2007
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz brachte Anschubfinanzierung in Höhe von 1 % der Gesamtvergütung sowie erweiterte Vertragsfreiheiten.
Ziele und Vorteile

Wovon Patienten, Praxen und das System profitieren

01

Für Patienten

  • Vermeidung gesundheitsbelastender Doppeluntersuchungen
  • Einbindung bei allen Behandlungsschritten
  • Zügigere Terminvergabe ohne lange Wartezeiten
  • Auf die Bedürfnisse zugeschnittene, hochwertige Therapie
02

Für Leistungserbringer

  • Verbesserte Abstimmung zwischen Haus- und Fachärzten, Kliniken und Reha
  • Reduzierung des Verwaltungsaufwandes
  • Behandlung nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand
03

Für das System

  • Förderung neuer Versorgungsstrukturen und -prozesse im Wettbewerb
  • Schaffung von Transparenz durch bessere Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen

Ziel ist eine hervorragende, nach den Prinzipien einer evidenzbasierten ärztlichen Behandlung, aus einem Guss. Ein optimales Management entlang des Behandlungsprozesses soll den Patienten in den Mittelpunkt stellen und eine richtige Diagnose zur richtigen Zeit am richtigen Ort gewährleisten.

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