So geht Hybrid-DRG heute!

Hybrid-DRG Abrechnung 2026 – § 115f SGB V

Deutschlands günstigste Hybrid-DRG Abrechnung

Sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V – professionell, schnell und kostengünstig abgerechnet. Für Kliniken und Vertragsärzte.

0,99%
netto AbrechnungsgebührDeutschlands günstigster Hybrid-DRG Service – keine versteckten Kosten
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netto – günstigste Gebühr Deutschlands
69
Hybrid-DRG im Katalog 2026
904
OPS-Kodes im Katalog 2026
Flexible Erlösaufteilung möglich
🏥
Gilt für Kliniken & Niedergelassene
Hybrid-DRG kann ambulant & stationär abgerechnet werden

Grundlagen

Was sind Hybrid-DRG?

Die spezielle sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V (Hybrid-DRG) ist eine Fallpauschale, die identisch vergütet wird – unabhängig davon, ob ein Eingriff ambulant oder stationär durchgeführt wird. Ziel ist die Förderung ambulanter Operationen.

Sektorengleiche Vergütung

Gleiche Vergütung für ambulant und stationär – keine Benachteiligung mehr für ambulante Leistungserbringer.

Rechtsgrundlage § 115f SGB V

Seit 2024 gesetzlich geregelt. Der Katalog wird jährlich erweitert – 2026 umfasst er 904 OPS-Kodes.

Flexible Erlösaufteilung

Die Vergütung kann flexibel zwischen operierendem Arzt, Anästhesist und Klinik aufgeteilt werden.

Keine EBM-Wahlmöglichkeit

Bei Leistungen im Hybrid-DRG-Katalog ist ausschließlich die Hybrid-DRG-Abrechnung möglich – kein EBM.

Entwicklung seit Einführung

Geschichte der Hybrid-DRG

2023
Gesetzliche Grundlage (§ 115f SGB V)
Einführung der gesetzlichen Regelung. Da keine Einigung der Vertragspartner zustande kam, erließ das BMG eine Rechtsverordnung für 2024.
2024
Start der Hybrid-DRG (BMG-Verordnung)
Erstmaliger Einsatz mit 12 Hybrid-DRG und rund 250 OPS-Kodes – der "Starterkatalog" des Bundesgesundheitsministeriums.
12 Hybrid-DRG · ~250 OPS-Kodes
2025
Erste Vergütungsvereinbarung (GKV/KBV/DKG)
Erstmals einigten sich GKV-Spitzenverband, KBV und DKG auf eine dreiseitige Vergütungsvereinbarung (18.12.2024). Deutliche Katalogerweiterung.
22 Hybrid-DRG · 583 OPS-Kodes
2026 – Aktuell
Massive Erweiterung durch ergEBA
Beschluss 11.11.2025: Neu sind kardiologische & laparoskopische Eingriffe, Frakturbehandlungen, Verweildauer bis 2 Tage. Veränderungswert: 2,98%.
69 Hybrid-DRG · 904 OPS-Kodes

Unsere Stärken

Warum KRS Medical Experts?

Wir bieten Ihnen nicht nur den günstigsten Preis Deutschlands, sondern auch maximale Leistung und persönlichen Service.

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Deutschlands günstigste Gebühr
Mit 0,99% netto sind Sie bei der Hybrid-DRG-Abrechnung besser aufgestellt als mit jedem Mitbewerber.
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02
GDT-Integration in jedes PVS
Nahtlose Integration über GDT-Schnittstelle in Ihr Praxisverwaltungssystem – egal welches Sie nutzen.
03
Flexible Erlösaufteilung
Sie bestimmen, wie die Vergütung zwischen Chirurg, Anästhesist und Klinik aufgeteilt wird.
04
Minimaler Verwaltungsaufwand
Vollständig digitale Prozesse von der Fallerfassung bis zur Abrechnung mit der Krankenkasse.
05
Erfahrene Abrechnungsexperten
Zertifizierte Medizincontroller begleiten Sie bei der Implementierung und im laufenden Betrieb.
06
Für Kliniken & Niedergelassene
Hybrid-DRG kann von Krankenhäusern und niedergelassenen Vertragsärzten abgerechnet werden.

Offizielle Dokumente

Hybrid-DRG Kataloge 2024–2026

Alle offiziellen Vergütungsvereinbarungen und Leistungskataloge seit Einführung der Hybrid-DRG – direkt zum Download von den zuständigen Selbstverwaltungsorganen.

Einführungsjahr
2024
BMG-Rechtsverordnung · Starterkatalog
Hybrid-DRG12
OPS-Kodes~250
GrundlageBMG-VO
Vergütungsvereinbarung
2025
Dreiseitige Vereinbarung GKV/KBV/DKG · 18.12.2024
Hybrid-DRG22
OPS-Kodes583
Gültigkeit01.01.–31.12.2025
✦ Aktuell gültig
2026
ergEBA-Beschluss 11.11.2025 · Veränderungswert 2,98%
Hybrid-DRG69
OPS-Kodes904
Gültigkeit01.01.–31.12.2026

So einfach geht's

In 4 Schritten zur Abrechnung

1
Online registrieren
Füllen Sie das Formular aus. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
2
Beratungsgespräch
Persönliche Beratung zur Integration in Ihr PVS und zur Erlösaufteilung.
3
Vertrag & Setup
Vertragliche Vereinbarung und technisches Setup inklusive GDT-Integration.
4
Abrechnen & profitieren
Wir übernehmen die gesamte Abrechnung – Sie erhalten Ihre Erlöse schnell und sicher.

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Häufige Fragen

FAQ zur Hybrid-DRG Abrechnung

Die Hybrid-DRG nach § 115f SGB V ist eine sektorengleiche Vergütung, die identisch gezahlt wird – egal ob ambulant oder stationär. Der AOP-Katalog nach § 115b SGB V regelt dagegen spezifisch ambulante Operationen mit eigenen Vergütungssätzen. Bei Leistungen im Hybrid-DRG-Katalog ist ausschließlich die Hybrid-DRG-Abrechnung möglich, kein EBM.
Hybrid-DRG können sowohl von zugelassenen Krankenhäusern als auch von niedergelassenen Vertragsärzten abgerechnet werden. Für 2026 können sogar Fälle mit bis zu zwei Verweildauertagen über Hybrid-DRG abgerechnet werden.
Die Gesamtvergütung einer Hybrid-DRG kann flexibel zwischen dem operierenden Arzt (Chirurg), dem Anästhesisten und der Einrichtung (Klinik/MVZ) aufgeteilt werden. Die konkrete Aufteilung wird vertraglich vereinbart und kann je nach Eingriff variieren.
Unsere Abrechnungsgebühr beträgt 0,99% netto – das ist die günstigste Hybrid-DRG-Abrechnungsgebühr in Deutschland. Es gibt keine versteckten Kosten, keine Grundgebühren und keine Mindestvertragslaufzeiten.
Der Hybrid-DRG-Katalog 2026 umfasst 904 OPS-Kodes in 69 Hybrid-DRG. Neu hinzugekommen sind u.a. laparoskopische Appendektomien und Cholezystektomien, kardiologische und gefäßinterventionelle Eingriffe sowie traumatologisch-orthopädische Leistungen. Den vollständigen Katalog können Sie im Bereich „Kataloge“ herunterladen.
Über die standardisierte GDT-Schnittstelle können wir uns in jedes gängige Praxisverwaltungssystem integrieren – darunter CGM MEDISTAR, Dampsoft, ORBIS, SAP IS-H, Tomedo und viele weitere.
Ja. Für den Leistungsbereich der PKV gilt die PKV-Hybrid-DRG-Umsetzungsvereinbarung vom 12.01.2026 (zwischen DKG und PKV-Verband), die ebenfalls ab dem 01.01.2026 in Kraft ist.
Nach Eingang Ihrer Registrierung melden wir uns innerhalb von 24 Stunden. Nach dem Beratungsgespräch und vertraglicher Einigung kann das Setup in der Regel innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden.